Ab dem 1. Januar 2027 wird die digitale Aufbewahrung bestimmter Entgeltunterlagen und sozialversicherungsrelevanter Dokumente in Deutschland gesetzlich verpflichtend – geregelt in § 8 der Beitragsverfahrensverordnung (BVV).
Die Digitalisierung Ihres Unternehmens bietet erhebliches Potenzial: Sie spart Zeit und Kosten, vereinfacht Abläufe und entlastet Sie im Arbeitsalltag. Gleichzeitig erfüllen Sie die steigenden Anforderungen an eine moderne und revisionssichere Datenhaltung.
In unseren Webinaren zeigen wir Ihnen, wie Sie Ihr Unternehmen optimal auf diese neuen Anforderungen vorbereiten. Sie erhalten einen Überblick über geeignete Softwarelösungen.


